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Anwendungsgebiete

Anwendungsgebiete: Wann ein Medi- kament eingesetzt werden darf

Arzneimittel dürfen nur angewendet werden, wenn ihr Einsatz sorgfältig überlegt und sinnvoll ist. Alle Arzneimittel wirken nur bei bestimmten, meist genau beschriebenen Bedingungen und gegen bestimmte Erkrankungen und Beschwerdebilder. In diesen Fällen ist ihr Einsatz angezeigt oder "indiziert". Diese Bedingungen werden im Abschnitt "Anwendungsgebiete" aufgeführt und erläutert.

Zu den allermeisten Arzneimitteln folgt jetzt im Beipackzettel eine Auflistung der entsprechenden Krankheitszeichen (Symptome). Die Krankheitszeichen sollen in den Worten beschrieben werden, die auch der Kranke selbst gegenüber einer anderen Person wählen würde. Medizinische Fachbegriffe und Krankheitsnamen (Diagnosen) sind hier nicht sinnvoll oder werden nur zusätzlich (in Klammern) genannt. So ist beispielsweise von "Heuschnupfen" und nicht von "Pollinosis", von "Fußpilz" und nicht von "Tinea pedis" die Rede.

Die Zulassung eines Arzneimittels durch die deutschen Behörden bezieht sich immer auf die im Abschnitt Anwendungsgebiete genannten Bereiche.

Warum werden keine Krankheitsnamen (Diagnosen) genannt?

Die Nennung von Krankheitsnamen macht im Zusammenhang mit Anwendungsgebieten medizinisch nur in Ausnahmefällen Sinn. Denn fast alle Krankheiten können erfolgreich mit verschiedenen Arzneimitteln behandelt werden und umgekehrt wird das gleiche Arzneimittel bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt.

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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010