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Darreichungsform und Inhalt

- Darreichungsform und Inhalt: Packungsart und Größe
Unter der Überschrift "Darreichungsform und Inhalt" wird beschrieben, was dem Patienten von der Apotheke abgegeben wurde. Zwei typische Beispiele: "Packung mit 7 (N1), 50 (N2) und 100 (N3) Filmtabletten" oder "Packung mit 30 ml Lösung (N1)". Wirkstoff und Markenname tauchen hier nicht auf. Da es Packungen mit einer verschiedenen Anzahl von z. B. Filmtabletten gibt (im Beispiel mit 7, 50 oder 100), die aber sonst völlig identisch sind, wird für alle drei Packungsgrößen der identische Beipackzettel verwendet.
Die Angaben N1, N2 und N3 sind Grundlage für den Betrag, den der Patient in der Apotheke zuzahlen muss (wenn er nicht von seiner Krankenkasse davon befreit worden ist). Die Einzelheiten der Zuzahlung und deren Höhe legt ein Gesetz fest; die gezahlten Summen werden der Krankenkasse zugeführt, nicht dem Hersteller des Arzneimittels oder dem abgebenden Apotheker.
Was ist ... und wofür wird es angewendet?
Dieser Bestandteil des Beipackzettels besteht nur aus einem Satz oder sogar nur einem Wort. Hier wird die Stoff- oder Indikationsgruppe oder Wirkungsweise angeben. Damit ist gemeint, um welche Art von Arzneimittel es sich hier handelt und worin das Wirkprinzip besteht. Im Gegensatz zu den wissenschaftlichen Formulierungen im Beipackzettel unter "Zusammensetzung" oder "Anwendungsgebiete" soll hier ein leicht verständlicher Wortlaut gewählt werden. Typische Beispiele verdeutlichen, was darunter zu verstehen ist. "Schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel" spricht für sich, "Mittel gegen Durchfall" ebenso; "Mittel zur Behandlung spezieller geistig-seelischer Erkrankungen" gibt das Prinzip des Arzneimittels in wenigen Worten wieder.
Beispiele für Angaben in einem Wort sind "Antiallergikum" oder "Antibiotikum" (Mittel gegen bestimmte Infektionen).
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