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Gegenanzeigen

- Anwendungsgebiete und Gegenan- zeigen: Wann ein Medikament einge- setzt werden darf und wann nicht
Genau wie Arzneimittel bzw. Wirkstoffe nur bei bestimmten Anwendungsgebieten angezeigt (indiziert) sind, gelten sie unter anderen Bedingungen als nicht angezeigt oder kontraindiziert. Diese "Gegenanzeigen" sind in diesem Abschnitt des Beipackzettels ausführlich beschrieben. Sind Sie der Meinung, dass eine der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft und das Arzneimittel für Sie nicht angezeigt ist, sollten Sie vor der Einnahme mit Ihrem Arzt oder Apotheker darüber sprechen und ihn darauf hinweisen.
Überempfindlichkeit oder Unverträglichkeit - wann dürfen Sie ein Arzneimittel nicht anwenden?
Die hier genannten Bedingungen verbieten die Anwendung des Arzneimittels grundsätzlich ohne Ausnahme. An erster Stelle trifft dies zu, wenn der Patient entweder den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile bekanntermaßen nicht verträgt oder eine Überempfindlichkeit besteht. Eine Überempfindlichkeit oder Unverträglichkeit kann sich u. a. als allergische Krankheitszeichen, Blutdruckabfall bis hin zu Bewusstlosigkeit, Hautausschlag, Durchfall oder starke Kopfschmerzen äußern. Allerdings müssen Unverträglichkeiten nicht unmittelbar erkennbar und spürbar sein, z. B. wenn es sich um Veränderungen des Blutbildes oder einer Beeinträchtigung wichtiger Organe wie Leber oder Nieren handelt. Natürlich kommen nicht alle genannten Zeichen immer und / oder gleichzeitig vor.
Wann gilt eine Unverträglichkeit als bekannt?
"Bekannt" ist eine Unverträglichkeit des Arzneimittels dann, wenn es früher bereits einmal eingenommen wurde und darauf eine der beschriebenen Reaktionen eintrat. Darüber hinaus sollte der zeitliche und begründete Zusammenhang mit dem Medikament hinreichend sicher oder zumindest wahrscheinlich sein, die beobachteten Reaktionen könnten ja auch eine andere Ursache haben.
Vorsicht bei chemisch ähnlichen Wirkstoffen
Zu beachten ist noch, dass bei bekannter Unverträglichkeit gegen einen bestimmten Wirkstoff oft chemisch ähnliche Wirkstoffe aus der gleichen Wirkstoffklasse ebenfalls bedenklich sind. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass bei bekannten Problemen mit einem Medikament dieses nicht mehr angewendet werden soll, hier sollte der Anwender durchaus "übervorsichtig" sein und alle Fragen vorab klären.
Neben dem Ausschluss aufgrund bekannter Reaktionen gibt es auch noch andere Bedingungen, die gegen die Einnahme eines Arzneimittels sprechen. Diese sind ebenfalls in diesem Abschnitt des Beipackzettels genannt. Es handelt sich hier meist um die Nennung bestimmter körperlicher Beschwerden, Laborwerte oder Krankheitsbilder. Typische Beispiele für eine solche Formulierung sind "schwere Nierenerkrankung", "tiefe Bewusstlosigkeit", "erbliche Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie". Von diesen Ausschlussbedingungen ist in der Regel eindeutig zu erkennen, ob sie vorliegen oder nicht; falls ja, ist das Arzneimittel nicht angezeigt. Halten Sie in solchen Fällen Rücksprache mit Ihrem Arzt.
Wann dürfen Sie ein Arzneimittel erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt einnehmen?
Dieser Punkt findet sich nicht in allen Beipackzetteln. Während die bisher erwähnten Bedingungen als "absolute" Gegenanzeigen bezeichnet werden, sind hier "relative" Gegenanzeigen aufgeführt. Das bedeutet Folgendes. Trifft eine der absoluten Gegenanzeigen zu (siehe Abschnitt oben), ist die Verwendung des entsprechenden Arzneimittels ausgeschlossen. Bei den relativen Gegenanzeigen gilt dies nur in sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile. Das heißt, der Einsatz des Arzneimittels kann sinnvoll sein, obwohl eine bestimmte andere Erkrankung oder Bedingung vorliegt, die die Anwendung eigentlich einschränkt.
In den meisten Fällen muss die Anwendung dann unter häufiger ärztlicher Kontrolle stattfinden, es müssen bestimmte Laborwerte überprüft oder andere besondere Maßnahmen ergriffen oder eingehalten werden. Die Entscheidung, ob ein "relativ kontraindiziertes" Arzneimittel eingesetzt wird, kann nur der behandelnde Arzt treffen.
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