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Welche Nebenwirkungen können bei der Einnahme eines Arzneimittels auftreten?

Nebenwirkungen: Welche unerwünschten Wirkungen sind möglich und wie häufig kommen sie vor

Fast alle Arzneimittel haben unerwünschte Nebenwirkungen, auf die Sie im Beipackzettel hingewiesen werden. Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind, wird dies an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt.

Da Nebenwirkungen Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen können, muss der pharmazeutische Unternehmer alle bekannten bzw. bisher gemeldeten Nebenwirkungen im Beipackzettel aufführen. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, selbst die Entscheidung zu treffen, ob Sie das Arzneimittel nehmen. Der behandelnde Arzt wird aufgrund seiner Kenntnisse zwar das geeignete Mittel für Ihren Fall ausgewählt haben, das Auftreten von Nebenwirkungen in der im Beipackzettel genannten Form und Häufigkeit kann er aber nicht verhindern.

Durch die Verpflichtung, alle Nebenwirkungen zu nennen, ist die Liste manchmal umfangreich und führt schwerwiegende Ereignisse auf. Bedenken Sie aber bitte, dass viele genannte Nebenwirkungen selten und sehr selten sind.

Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen

Da Angaben wie "jeder dritte Patient bekommt Juckreiz" oder "ein Patient von 10 Millionen erleidet eine hämolytische Anämie (spezielle Form der Blutarmut)" aus wissenschaftlichen und statistischen Gründen nicht möglich und sinnvoll sind, wurde für die Angaben im Beipackzettel gesetzlich eine Umschreibung der Häufigkeit festgelegt. Diese Umschreibungen lauten wie folgt:

  • "Sehr häufig": mehr als 1 von 10 Behandelten
  • " Häufig": mehr als 1 von 100 Behandelten
  • " Gelegentlich": mehr als 1 von 1.000 Behandelten
  • " Selten": mehr als 1 von 10.000 Behandelten
  • " Sehr selten": 1 oder weniger von 10.000 Behandelten und bekannt gewordene Einzelfälle

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass bedenkliche und schwerwiegende Nebenwirkungen "selten" und "sehr selten" sind, "sehr häufig" und "häufig" dagegen eher die nicht bedenklichen wie Schwindel und Übelkeit oder Verstopfung. Insbesondere die zuletzt genannten Beschwerden gehen oft nach der ersten Einnahme bzw. in den darauf folgenden Tagen wieder zurück. Andere Nebenwirkungen treten erst auf, wenn die Behandlung längere Zeit andauert.

In diesem Abschnitt sind auch Nebenwirkungen aufgeführt, in denen ein Zusammenhang zwischen dem Arzneimittel und dem unerwünschten Ereignis nicht sicher nachzuweisen, aber möglich ist.

Die Nennung der Nebenwirkungen erfolgt in der Regel nach betroffenen Organsystemen, also Herz-Kreislauf-System, Magen-Darm-Trakt, Haut etc.

Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht im Beipackzettel aufgeführt sind, berichten Sie dies Ihrem Arzt oder Apotheker. Diese sind verpflichtet, solche Nebenwirkungen den zuständigen Behörden zu melden.

Welche Gegenmaßnahmen sind bei Nebenwirkungen zu ergreifen?

Falls erforderlich, werden in diesem Abschnitt des Beipackzettels Gegenmaßnahmen beschrieben, die beim Auftreten von Nebenwirkungen ergriffen werden müssen. Wird in der Formulierung das Wort "sofort" gewählt, sollten sie nicht zögern und dringend Hilfe holen oder holen lassen (Notarzt). Die Verwendung der Formulierung "so bald wie möglich" zeigt an, dass es noch nicht so dringlich ist und der behandelnde Arzt angesprochen werden kann.

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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010