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Sonstige Bestandteile

Zusammensetzung: Arzneilich wirk- same und sonstige Bestandteile

Damit z. B. 50 Milligramm (mg) - das sind 0,05 Gramm - eines Wirkstoffes wie Fluconazol überhaupt eingenommen werden können, muss diese kaum sichtbare Menge in eine übliche Hartkapsel eingebracht werden, die vielleicht 2 Gramm wiegt. Das heißt, nur ein Vierzigstel des Gewichts der Hartkapsel in der Packung besteht aus dem eigentlichen Wirkstoff. Der Rest muss mit "sonstigen Bestandteilen" aufgefüllt werden.

Selbstverständlich dürfen die sonstigen Teile der Hartkapsel selbst keinerlei arzneiliche Wirkung besitzen, aus diesem Grund werden neutrale Stoffe verwendet. Typische Bestandteile dieser "Füllmasse", die seit vielen Jahren unbedenklich verwendet werden, sind Hypromellose, Maisstärke, Talkum oder Cellulose. In Salben und Cremes werden gerne weiße Vaseline und dickflüssiges Paraffin genutzt, in Lösungen gereinigtes Wasser.

Was bedeutet "Galenik"?

Obschon die genannten Füllstoffe zur eigentlichen arzneilichen Wirkung nichts beitragen, bestimmen sie nicht unwesentlich die Qualität des Arzneimittels. Sie sorgen dafür, dass der Wirkstoff auch dorthin gelangt, wo er wirken soll. So verhindern bestimmte Stoffe, dass eine geschluckte Tablette sich z. B. bereits im Magen auflöst und sich der Wirkstoff durch die starke Magensäure zersetzt. Erst im Darm ist die Hülle so weit in kleine und kleinste Teile zerfallen, dass der Wirkstoff dort wie gewünscht vom Körper aufgenommen wird und die geplante Wirkung entwickelt.

Das Zusammenspiel der verschiedene Hilfsstoffe mit den natürlichen Körperprozessen der Zersetzung und Aufnahme wird mit dem Fachbegriff Galenik bezeichnet.

Konservierungs- und Farbstoffe

Unter den "sonstigen Bestandteilen" finden sich häufig Konservierungs- und Farbstoffe. Gegebenenfalls wird dazu auch die EU-weit einheitliche "E-Nummer" angegeben, so hat z. B. der Farbstoff Titanoxid die Nummer "E 171". Alle verwendeten Stoffe sind für die Verwendung als Hilfsstoffe ausdrücklich zugelassen, seit Jahren millionenfach in Gebrauch und in der Regel - auch wegen der sehr geringen Menge - völlig unbedenklich. Sollten dennoch unerwünschte Reaktionen auftreten oder bei anderen Präparaten mit diesen Hilfsstoffen aufgetreten sein, beachten Sie unbedingt die Hinweise unter "Gegenanzeigen".

Hinweise für Diabetiker; Lösungen mit Alkohol-Anteil

Diabetiker müssen sorgfältig darauf achten, welche Mengen Kohlenhydrate sie zu sich nehmen. Auch jede einzelne Tablette oder ein Teelöffel Saft kann einen Anteil "Zucker" enthalten und ist daher bei den entsprechenden Berechnungen zu berücksichtigen. Falls dies zutrifft, ist im Beipackzettel an dieser Stelle ein Hinweis abgedruckt, der z. B. lauten könnte: "1 Filmtablette enthält weniger als 0,01 BE".

Ebenfalls bei den "sonstigen Bestandteilen", fast ausschließlich von Lösungen, wird Ethanol aufgeführt. Ethanol ist die chemische Bezeichnung für den "Trinkalkohol". Alkohol dient insbesondere dazu, die Wirkstoffe aus pflanzlichen Grundstoffen herauszulösen und zu konservieren. Angegeben wird die Konzentration in Prozent, z. B. "Enthält 50 % Ethanol".

Wegen des Alkoholgehaltes ist ein solches Arzneimittel in der Regel nicht für alkoholkranke Menschen, Patienten mit Erkrankungen der Leber oder für Schwangere und Stillende geeignet. Ein entsprechender "Warnhinweis" findet sich in diesen Fällen noch einmal unter "Gegenanzeigen" bzw. “Besondere Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen“ im Beipackzettel. Allerdings kann in bestimmten Fällen - je nach Art und Schweregrad der Erkrankung - die Verabreichung eines solchen Arzneimittels dennoch angezeigt sein.

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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010