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Münster, 01.02.2010
13-valenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff für Säuglinge und Kinder zugelassen
Impfschutz für die Kleinen
Die Europäische Kommission hat im Dezember die Zulassung für den 13-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff für Säuglinge und Kinder im Alter von sechs Wochen bis fünf Jahren erteilt. Der neue Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff schützt Säuglinge und Kinder vor den 13 häufigsten Untergruppen (den sogenannten Serotypen) von Streptococcus pneumoniae und bietet damit den umfassendsten Schutz vor Pneumokokken-Erkrankungen für Kinder. Pneumokokken sind Erreger, die schwere Erkrankungen wie Hirnhautentzündung, Blutvergiftung, Mittelohrentzündungen und Lungenentzündung hervorrufen. In den Zulassungs-Studien hat sich der Impfstoff als wirksam, sicher und verträglich erwiesen.
Der 13-valente Impfstoff basiert auf dem ersten, im Jahr 2001 zugelassenen, 7-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff. Bei Säuglingen und Kindern, deren Pneumokokkenimpfung mit dem 7-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff begonnen wurde, kann die Impfserie mit dem 13-valenten Impfstoff abgeschlossen werden. Die Impfung kann in Kombination mit allen anderen Standardimpfungen im Rahmen der üblichen Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden.
Warum Säuglinge und Kinder einen speziellen Impfstoff benötigen
Bei der Geburt ist das körpereigene Immunsystem des Menschen noch nicht vollständig ausgereift – die spezifische Immunabwehr baut sich in den ersten 24 Lebensmonaten nach und nach auf. Die Herstellung von Konjugat-Impfstoffen besteht daher in einem ‚immunologischen Trick’: Die Trägereiweiße werden mit Teilen der Zucker-Kapsel des Erregers gekoppelt (konjugiert), so dass das Immunsystem der Kleinen den Fremdkörper erkennt und Antikörper entwickelt. Konjugat-Impfstoffe bewirken zudem die Bildung eines immunologischen Langzeit-Gedächtnisses, welches einen längerfristigen Schutz vor Erregern sicherstellt. Interessierte Eltern finden auf der Internetseite www.impftipp.de weitere Informationen zur Pneumokokken-Schutzimpfung.
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