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Berlin, 26.03.2010
Pfizer beantragt Erstattung für Ausnahmefälle
Reboxetin zeigt Nutzen in bestimmten Behandlungssituationen
Pfizer hat am 25. Februar 2010 gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss zum eingeleiteten Verfahren, den Wirkstoff Reboxetin von der Verordnung auszuschließen, Stellung genommen. Pfizer sieht unverändert einen Nutzen für Reboxetin bei der Behandlung von Depressionen in bestimmten Situationen und hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss dargelegt, dass Ärzten und Patienten Reboxetin in diesen Ausnahmefällen als erstattungsfähige Behandlungsoption erhalten bleiben sollte.
„Die beantragte Ausnahmeregelung zu einer geplanten Verordnungseinschränkung, beziehungsweise einem geplanten Verordnungsausschluss lautet wie folgt:
„ausgenommen zur Monotherapie bei schweren Depressionen, zur Rückfallprävention, bei der Kombinationstherapie behandlungsresistenter Depressionen und für indizierte Patienten, die andere Antidepressiva nicht vertragen oder für die eine erhöhte serotonerge Aktivität kontraindiziert ist.“
Reboxetin stellt in diesen Situationen für einen bestimmten, begrenzten Kreis von Menschen, die an einer Depression leiden, eine wirkungsvolle Behandlungsoption durch den betreuenden Arzt dar. Das ist das Ergebnis mehrerer Studien, und auch das IQWiG hat in seinem Abschluss-Bericht spezielle Situationen identifiziert, in denen mit Reboxetin behandelte Patienten auf die Therapie ansprechen.
Für diese Situationen möchte Pfizer Ärzten und Patienten Reboxetin als erstattungsfähige Behandlungsoption erhalten.
Reboxetin ist ein älteres Präparat und hat heute einen Marktanteil von rund einem Prozent am deutschen Markt für Antidepressiva.
Es ist allgemein bekannt, dass die Behandlung von Depressionen komplex ist; das Krankheitsbild ist vielschichtig und erfordert oftmals exakt auf den Einzelfall abgestimmte Therapievarianten und -kombinationen. Dafür ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.
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