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Erklärung zum Stand der
Umsetzung nach Lieferketten­sorgfaltspflich­tengesetz

Erklärung zum Stand der
Umsetzung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
2. Verfahren...
3. Unsere Erwartungen

1. EINLEITUNG

Wir, Pfizer Deutschland GmbH ("Pfizer"), bekennen uns zur Achtung der unter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ("LkSG") geschützten Menschenrechte und umweltrechtlichen Belange innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz dieser Rechte und Pflichten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die vom LkSG geschützten international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit derartigen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei und (modernen) Menschenhandel sowie Diskriminierungen. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

Diese Erklärung von Pfizer wurde am 16. Dezember 2022 von der Unternehmensleitung verabschiedet.

2. VERFAHREN ZUR UMSETZUNG DER SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSGUm unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir die folgenden Prozesse in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie, soweit notwendig, gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert:
Wir haben ein LkSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert:

Gegenüber Zulieferern verfügt Pfizer über einen zentralen Prozess zur Feststellung von Missständen, die auch Verletzungen von menschenrechtlichen Pflichten umfassen können. Relevante Geschäftseinheiten können unter Nutzung einer zentralen sogenannten “Procurement Alert E-Mail-Adresse” auch über eine Verletzung von menschenrechtsbezogenen Pflichten bei Zulieferern informiert werden.

Die jeweiligen Fachbereichsleiter und -leiterinnen informieren einmal im Quartal die Geschäftsleitung über festgestellte Risiken. Diese Information umfasst auch Risiken, die unter das LkSG fallen. Sofern Risiken im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit ermittelt werden, etwa durch Beschwerden oder Feststellungen vor Ort, schlagen die Fachbereichsleiter und -leiterinnen zielgenaue Präventions- oder Abhilfemaßnahmen mit einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung vor.

Dazu gehören unter anderem die folgenden Präventionsmaßnahmen: Im eigenen Geschäftsbereich von Pfizer führen wir interne Schulungen zu unserem Verhaltenskodex "Blue Book" für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit bei Pfizer verpflichtend durch. Die Schulung umfasst eine Bescheinigung, die bestätigt, dass die Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer dem Verhaltenskodex zustimmen und die Inhalte entsprechend einhalten und umsetzen.

Um Maßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern während der Geschäftsbeziehung durchzusetzen, verfügt Pfizer über allgemeine Geschäftsbedingungen, die generell für alle Beschaffungsvorgänge gelten. Zudem erwarten wir von unseren unmittelbaren Zulieferern eine vertragliche Zusicherung, dass die unmittelbaren Zulieferer die von der Geschäftsleitung der Pfizer verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen einhalten.

Unabhängig von der Risikoanalyse und den dabei entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt.

Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir ab dem Jahr 2024 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres, d.h. spätestens bis zum 31. März 2024 auf unserer Internetseite veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Weitere Details hierzu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.
3. UNSERE ERWARTUNGEN AN UNSERE BESCHÄFTIGTEN UND ZULIEFERER 

Die in dieser Erklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d.h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksamen Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu ermitteln.

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