Berlin, 20. August 2025. Für starke Raucher:innen, die sich bei der Tabakentwöhnung aus medizinischer Sicht unterstützen lassen wollen, gibt es gute Neuigkeiten: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Regelung zur Kostenübernahme von Raucherentwöhnungsprogrammen beschlossen, die am 20. August 2025 in Kraft getreten ist.1,2 Dies markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen die Nikotinabhängigkeit: Die ab sofort gültige Erstattungsregelung eröffnet Raucher:innen neue Möglichkeiten, professionelle Hilfe auf ihrem Weg in ein rauchfreies und damit gesünderes Leben zu erhalten. Betroffene sollten die Gelegenheit wahrnehmen, sich ärztlich beraten zu lassen, welche zur Verfügung stehenden Unterstützungsoptionen (z. B. Entwöhnungsprogramme, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder medikamentöse Therapie) geeignet sind. Die Kosten dafür tragen fortan die gesetzlichen Krankenkassen für alle gesetzlich
Versicherten, sobald eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Zahl der Raucher:innen in Deutschland ist seit den 1980er Jahren zwar gesunken, dennoch raucht hierzulande noch immer etwa jede:r Fünfte.3 Ein Risiko für besonders schwere gesundheitliche Folgen haben vor allem starke Raucher:innen: Ihre Zahl ist Schätzungen zufolge in den letzten zehn Jahren weiter gestiegen.4 Dabei ist bekannt, dass Rauchen eine der Hauptursachen für zahlreiche schwere und oftmals tödliche Erkrankungen ist, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen wie die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und verschiedene Krebsarten.5 COPD beispielsweise ist eine der häufigsten Todesursachen weltweit und betrifft etwa ein Viertel der starken Raucher:innen.4 Ein Rauchstopp kann das Risiko für diese Krankheiten deutlich reduzieren und die Gesundheit erheblich verbessern.4,5 Studiendaten zeigen, dass Menschen bereits innerhalb weniger Jahre nach der letzten Zigarette gesundheitlich profitieren: So sinkt das Risiko, an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu versterben, bereits in den ersten fünf Jahren nach dem Rauchstopp messbar.6
Die neue Erstattungsregelung des G-BA ermöglicht es Raucher:innen fortan, auf dem Weg in ein tabakfreies Leben professionelle Hilfe auf Krankenkassenkosten in Anspruch zu nehmen. Neben einer ärztlich diagnostizierten schweren Nikotinabhängigkeit ist eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme, dass die Betroffenen an einem strukturierten Tabakentwöhnungsprogramm teilnehmen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, Raucher:innen dabei zu helfen, ihre Abhängigkeit zu überwinden und langfristig rauchfrei zu bleiben.7 Daher bieten sie den Teilnehmenden unter anderem umfassende Unterstützung durch Beratung, Informationen zu Verhaltensänderungstechniken und regelmäßige Betreuung durch Fachkräfte. Neben den traditionellen Präventionskursen stehen hierfür nun auch DiGA zur Verfügung, die ebenfalls erstattungsfähig sind.4 DiGA bieten eine flexible und individuelle Unterstützung bei der Raucherentwöhnung und können bequem über das Smartphone genutzt werden. Sie sind wissenschaftlich geprüft und bieten evidenzbasierte Methoden zur Unterstützung des Rauchstopps.8
Raucher:innen, die mit dem Rauchen aufhören möchten, sollten die Gelegenheit nutzen, sich ärztlich beraten zu lassen. Ärztinnen und Ärzte können wertvolle Unterstützung bieten und helfen, geeignete Entwöhnungsprogramme und DiGA auszuwählen. Die neue Erstattungsregelung des G-BA erleichtert den Betroffenen den Zugang zu diesen Hilfsmitteln. Sie kann eine zusätzliche Motivation sein, den Rauchstopp in Angriff zu nehmen, um von dessen gesundheitlichen Vorteilen zu profitieren. Der Beschluss des G-BA erweitert die Möglichkeiten für einen Rauchstopp außerdem um medikamentöse Hilfsmittel, die zukünftig ärztlich auf Kassenrezept verordnet werden können. Sie wirken unterschiedlich und können Betroffene zusätzlich auf dem Weg in ein rauchfreies Leben unterstützen. Raucher:innen sollten sich zu den verschiedenen Möglichkeiten mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt besprechen.
Ziele einer Tabakentwöhnung sind die Überwindung der Entzugssymptomatik nach Beendigung des Tabakkonsums sowie die Stabilisierung der Abstinenz.7 Hierfür können Betroffene an strukturierten Entwöhnungsprogrammen teilnehmen oder DiGA nutzen – die Kosten dafür werden aufgrund des aktuellen G-BA-Beschlusses fortan von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.1 Zusätzlich können rezeptpflichtige Substanzen zur Unterstützung eingesetzt werden. Ob und welche medikamentöse Unterstützung für einen Rauchstopp in Frage kommt, sollten Raucher:innen mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt besprechen.
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1 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss: Arzneimittel-Richtlinie: § 14a und Anlage IIa – Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung. Stand: 15. Mai 2025. https://www.g-ba.de/beschluesse/7210/. Letzter Zugriff: 20.08.2025.
2 Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: § 14a und Anlage IIa – Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung. BAnz AT 19.08.2025 B1. https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicheveroeffentlichung?3. Letzter Zugriff: 20.08.2025.
3Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Rauchen. Stand: 24. Januar 2025. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen.html. Letzter Zugriff: 20.08.2025.
4 KKH Kaufmännische Krankenkasse: Bald atemlos? Zahl der Tabaksüchtigen stark gestiegen. Pressemitteilung vom 26.05.2025. https://www.kkh.de/presse/pressemeldungen/rauchenundcopd. Letzter Zugriff: 20.08.2025.
5 West R. Psychol Health 2017;32(8):1018–1036.
6 Mons U, et al. BMJ 2015:350:h1551.
7 AWMF. S3-Leitlinie Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung. Stand: 1. Januar 2021, gültig bis 31.12.2025. AWMF-Register Nr. 076-006.
https://register.awmf.org/assets/guidelines/076-006l_S3_Rauchen-_Tabakabhaengigkeit-Screening-Diagnostik-Behandlung_2021-03.pdf. Letzter Zugriff: 20.08.2025.
8 Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa): Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) -Eine Handreichung für Patient:innen. https://www.vfa.de/download/diga-handreichungpatientinnen.pdf. Letzter Zugriff: 20.08.2025.